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Parlament

Anträge

Selbständiger Antrag
Ein selbständiger Antrag ist ein Gesetzes- bzw. Initiativantrag oder Entschließungsantrag, den mindestens fünf Abgeordnete zum Nationalrat einbringen. Selbständige Anträge von Abgeordneten werden im Nationalrat immer zunächst einem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen und dann im Plenum behandelt.

Unselbständiger Antrag
Ein unselbständiger Antrag steht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit einem anderen Verhandlungsgegenstand. Er wird im Zuge der Debatte zu diesem Verhandlungsgegenstand eingebracht und nach Schluss der Debatte mit abgestimmt

Anfragen

Schriftliche Anfragen

Fünf Abgeordnete zum Nationalrat haben das Recht, von der Bundesregierung bzw. ihren Mitgliedern mittels schriftlicher Anfragen Auskünfte über alle Angelegenheiten zu verlangen, die in deren Verantwortungsbereich fallen. Die Beantwortung muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen.

Abgeordnete zum Nationalrat können schriftliche Anfragen auch an den Nationalratspräsidenten/die Nationalratspräsidentin, den Rechnungshofpräsidenten/die Rechnungshofpräsidentin und die Obleute der Ausschüsse des Nationalrates richten. 

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