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ANTRÄGE &
ANFRAGEN

Selbstständiger Antrag 

Ein selbständiger Antrag ist ein Gesetzes- bzw. Initiativantrag oder Entschließungsantrag, den mindestens fünf Abgeordnete zum Nationalrat einbringen. Selbständige Anträge von Abgeordneten werden im Nationalrat immer zunächst einem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen und dann im Plenum behandelt.

Unselbstständiger Antrag

Ein unselbständiger Antrag steht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit einem anderen Verhandlungsgegenstand. Er wird im Zuge der Debatte zu diesem Verhandlungsgegenstand eingebracht und nach Schluss der Debatte mit abgestimmt. 
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