Erweiterung der Gebarungskontrolle des Rechnungshofes
Antrag
10.01.2020
Um eine Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs geht es den NEOS (102/A). Konkret wollen Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und seine FraktionskollegInnen es dem Rechnungshof ermöglichen, Unternehmen bereits ab einer 25%-igen Beteiligung der öffentlichen Hand zu prüfen. Derzeit können Prüfungen bei Beteiligungen unter 50% nur dann eingeleitet werden, wenn das Unternehmen durch den Staat beherrscht wird. Das sorge für Rechtsunsicherheit und verhindere notwendige Prüfungen, macht Hoyos-Trauttmansdorff geltend. Zudem verweisen die NEOS in der Begründung des Antrags darauf, dass die geforderte Senkung des Schwellenwerts auf 25% auch dem Rechnungshof selbst ein Anliegen ist und ein solcher bereits in vier Bundesländern für die dortigen Landesrechnungshöfe zum Tragen kommt.
Der Rechnungshof soll Unternehmen schon ab 25% staatlicher Beteiligung prüfen dürfen