Strafrechtliche Verfolgung Deepfakes (372/A(E))
EA
27.02.20
Um eine Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs geht es den NEOS (102/A). Konkret wollen Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und seine FraktionskollegInnen es dem Rechnungshof ermöglichen, Unternehmen bereits ab einer 25%-igen Beteiligung der öffentlichen Hand zu prüfen. Derzeit können Prüfungen bei Beteiligungen unter 50% nur dann eingeleitet werden, wenn das Unternehmen durch den Staat beherrscht wird. Das sorge für Rechtsunsicherheit und verhindere notwendige Prüfungen, macht Hoyos-Trauttmansdorff geltend. Zudem verweisen die NEOS in der Begründung des Antrags darauf, dass die geforderte Senkung des Schwellenwerts auf 25% auch dem Rechnungshof selbst ein Anliegen ist und ein solcher bereits in vier Bundesländern für die dortigen Landesrechnungshöfe zum Tragen kommt.
Prüfung strafrechtlicher Verfolgung von missbräuchlicher Verwendung '& Verbreitung von Deepfakes