Miteinbeziehung des Parlaments beim Härtefallfonds (65/UEA)
UEA
20.03.20
Die NEOS wollen die Regelungen über die Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen des Rechnungshofs für den Bereich der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (Kammern) an jene der allgemeinen Vertretungskörper anpassen (247/A). Laut derzeitiger Rechtslage hat der Rechnungshof diese Art der Prüfberichte – in Abweichung der sonst üblichen Vorlage an den Nationalrat – gleichzeitig der Kammer zu einer allfälligen Stellungnahme vorzulegen. Dadurch könne es laut NEOS zu einer uneinheitlichen Veröffentlichungspraxis kommen. Mit Streichung des entsprechenden Paragraphen im Rechnungshofgesetz würde der Prüfbericht der jeweiligen Kammer samt Stellungnahme und allfälliger Gegenäußerung in einheitlicher Weise zugestellt werden können, so die Antragssteller Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Josef Schellhorn.
Das Parlament muss bei der Ausarbeitung des Härtefallfonds miteinbezogen werden.