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Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Rechnungshofgesetz, Änderung (102/A)

EA

26.11.19

Im Hinblick auf
den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der
militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, fordern wir eine budgetäre
Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 - dies auf Basis des BFRG
zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen
Sonderinvestitionspakete "Hubschrauber und Mobilität", und 3 Mrd für das Jahr 2021.
In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu
stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres
zu gewährleisten.
Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die
Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum
Regelbudget abzudecken.

Der Rechnungshof soll Unternehmen schon ab 25% staatlicher Beteiligung prüfen dürfen

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